Strom

Photovoltaikpflicht

Seit 2022 gilt in Baden-Württemberg eine Photovoltaikpflicht für Dachflächen. Die Photovoltaikpflicht gilt für Bauherrinnen und Bauherren beim Neubau eines Wohn- und Nichtwohngebäudes. Ab 2023 werden auch Eigentümerinnen und Eigentümer in die Pflicht genommen, die eine grundlegende Dachsanierung durchführen.

Nähere Informationen zur Photovoltaikpflicht finden sie im Praxisleitfaden Photovoltaikpflicht des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.

Weitere Informationen: www.photovoltaik-bw.de

Praxisleitfaden

Solaroffensive

Das kommunale Klimaschutznetzwerk Solaroffensive setzt sich für den Ausbau der Solarenergie ein. In Bietigheim-Bissingen besteht ein PV-Potenzial auf Dachflächen von etwa 160 MW, dieses Potenzial wird aktuell lediglich zu 8% genutzt. Um den Ausbau zu fördern und dem steigenden Interesse mit kundigem Fachpersonal entgegen treten zu können, entwickelt das kommunale Netzwerk „Solaroffensive“ geeignete Maßnahmen.

Weitere Informationen:
Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V.

Mit Hilfe des Solarkatasters Baden-Württemberg können Sie ermitteln, welche Dachflächen Ihres Gebäudes besonders gut für PV-Anlagen geeignet sind. Für weitere Informationen klicken Sie hier.

Photovoltaik-Anlagen und Gründächer lassen sich gut kombinieren. Die Dachflächen tragen somit gleich mehrfach zum Klima- und Umweltschutz bei.

Flyer Solar-Gründach

Mit Balkonkraftwerk Strom erzeugen: Wann lohnt sich hier Photovoltaik?